Taxi-Lotsenversicherung

Sie fahren gelegentlich die Fahrzeuge Ihrer Kunden?



Die VdK bietet als eine von wenigen Gesellschaften diese Deckungsform an, d.h. eine Kfz-Haftpflichtversicherung für das gelegentliche Führen und Benutzen fremder Fahrzeuge.

Die Lotsenversicherung der VdK berücksichtigt die speziellen Interessen der Taxivereinigungen und Verbände ganz besonders, indem sie

  • den Versicherungsschutz auch auf die Haftpflichtansprüche des Halters oder Eigentümers wegen Sach- und Vermögensschäden ausdehnt
  • einen nach Selbstbeteiligungen differenzierten Tarif anbietet

Die VdK bietet Rahmenverträge für Taxenvereinigungen und Funkzentralen, aber auch Unternehmensverträge mit Taxen- und Mietwagenunternehmen.

Fordern Sie hier Ihr Angebot an

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