Krankenversicherung

Die Situation für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen ist kritisch!

KrankenversicherungFür einen Beitrag von bis zu 550 EUR im Monat erhalten Sie heute von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) nur noch einen Grundschutz.

Als Mitglied der GKV sind Sie von ständigen Leistungskürzungen betroffen. In der Vergangenheit wurden die Leistungen nach zahlreichen Reformgesetzen insgesamt immer weiter eingeschränkt. Die Folge: In vielen Bereichen, z. B. beim Zahnersatz, den Auslandsreisen, Sehhilfen oder Kuren müssen Sie mit empfindlichen Zuzahlungen rechnen. Und auch die Zukunft ist besorgniserregend: Aktuell ist eine große Gesundheitsreform mit weiteren Einschränkungen geplant.

Es gibt jedoch einen Ausweg

Bestimmte Personengruppen können die GKV verlassen und sich privat krankenversichern.

Wer kann sich für eine private Krankenversicherung entscheiden?

  • Höher verdienende Arbeitnehmer mit einem jährlichen Einkommen über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze sind in der GKV versicherungsfrei; sie brauchen deshalb eine Kranken-Vollversicherung
  • Selbstständige sind im Regelfall in der GKV nicht krankenversicherungspflichtig; sie benötigen deshalb ebenfalls eine Kranken-Vollversicherung
  • Beamtenanwärter / Beamte sind in der GKV versicherungsfrei; sie erhalten von ihrem Dienstherrn anteilige Beihilfe zu den Krankheitskosten. Für die durch die Beihilfe nicht gedeckten Kosten (im Regelfall mindestens 50%) benötigen sie daher eine prozentuale Kranken-Vollversicherung – abgestimmt auf den jeweiligen Beihilfeanspruch
  • Heilfürsorgeberechtigte sind in der GKV versicherungsfrei; sie erhalten von ihrem Dienstherrn als Grundversorgung Heilfürsorge, und zwar je nach Bundesland
    • während der gesamten aktiven Dienstzeit bis zur Pensionierung oder
    • nur während der Ausbildung
    Im Anschluss daran wird dann jeweils anteilige Beihilfe gewährt. Heilfürsorgeberechtigte brauchen deshalb eine Anwartschaftsversicherung auf die später benötigte prozentuale Vollversicherung – abgestimmt auf den dann gültigen Beihilfeanspruch.

Verbessern Sie Ihre Versorgung im Krankheitsfall:

Als privat Krankenversicherter haben Sie Anspruch auf vertraglich garantierte und damit dauerhaft stabile Leistungen.


cimg_030.gifWer kann sich für eine private Zusatzversicherung entscheiden?

Jeder gesetzlich Krankenversicherte

  • Pflichtversicherte
    wie z. B. Arbeitnehmer mit einem jährlichen Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze oder Studenten
  • Freiwillig Versicherte
    wie z. B. Arbeitnehmer mit einem jährlichen Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze oder Selbstständige
  • Angehörige
    der oben genannten Personenkreise, also Ehepartner und Kinder, die in der GKV mitversichert sind
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